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Baumkontrolle

Mit dem steigenden Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung kommt der Baumkontrolle ein immer grösserer Stellenwert zu. Da in der Schweiz bis zum 1. Januar 2026 keine Baumkontrollrichtlinien vorhanden waren, orientieren wir uns seit Jahren an der deutschen FLL Baumkontroll-Richtlinie. Diese Berücksichtigt die Sicherheitserwartung des Verkehrs (und des Menschen) sowie den Zustand und die Entwicklungsphase des Baumes. 

Daraus abgeleitet werden alle grossen Bäume alle 1 bis 3 Jahre visuell kontrolliert und allfällige Massnahmen definiert. Die Kontrolle muss durch einen Kontrolleur mit Sachverstand durchgeführt und die Ergebnisse der Kontrolle dokumentiert werden.

Bei der visuellen Baumkontrolle wird das Baumumfeld und der Baum systematisch begutachtet. Die Begutachtung findet vom Boden aus, gegebenenfalls mit Hilfe von einem Fernglas und Untersuchungswerkzeug statt. Wenn eine abschliessende Beurteilung nicht möglich ist, ist eine vertiefte Untersuchung notwendig. Dies kann eine kletternde Kontrolle, eine Lastanalyse oder eine Lastmessung mit der Elasto-/ Inclinomethode sein.

Die neue Schweizer Baumkontrollrichtlinie basiert im Grundsatz auf der FLL Baumkontroll-Richtlinie und wurde für die Schweiz entsprechend angepasst. Durch die bereits seit Jahren ausgeführten Baumkontrollen nach Vorgaben der FLL haben wir einen breiten Erfahrungsschatz und sind ein verlässlicher Partner für Baumkontrollen, auch nach der neuen Richtlinie.