
Baumkontrolle
Mit dem steigenden Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung kommt der Baumkontrolle ein immer grösserer Stellenwert zu. Da in der Schweiz bis jetzt keine Baumkontrollrichtlinien vorhanden sind, orientieren wir uns seit Jahren an der deutschen FLL Baumkontroll-Richtlinie. Diese Berücksichtigt die Sicherheitserwartung des Verkehrs (und des Menschen) sowie den Zustand und die Entwicklungsphase des Baumes.
Daraus abgeleitet werden alle grossen Bäume alle 1 bis 3 Jahre visuell kontrolliert und allfällige Massnahmen definiert. Die Kontrolle muss durch einen Kontrolleur mit Sachverstand durchgeführt und die Ergebnisse der Kontrolle dokumentiert werden.
Bei der visuellen Baumkontrolle wird das Baumumfeld und der Baum systematisch begutachtet. Die Begutachtung findet vom Boden aus, gegebenenfalls mit Hilfe von einem Fernglas und Untersuchungswerkzeug statt. Wenn eine abschliessende Beurteilung nicht möglich ist, ist eine vertiefte Untersuchung notwendig. Dies kann eine kletternde Kontrolle, eine Lastanalyse oder eine Lastmessung mit der Elasto-/ Inclinomethode sein.